„Menschen mit Behinderung wollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und weil alle Menschen verschieden sind, muss es auch unterschiedliche Unterstützungen geben.“
Seit Anfang dieses Jahres gibt es deshalb das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Es verändert die Leistungen für Menschen mit Behinderung bei der Eingliederungs-Hilfe. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur versorgt werden. Sie sollen besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.
Jede Person mit Behinderung soll mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung bekommen, die sie wegen ihrer Behinderung braucht.
Die Regeln im Bundes-Teilhabe-Gesetz sind nicht leicht zu verstehen.
Der Vortrag erklärt, welche Veränderungen das Bundes-Teilhabe-Gesetz für die Menschen mit Behinderungen bringt. Denn es gibt nicht nur Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen.
Der Referent Klaus Ederle-Lerch ist Diplom-Theologe und Sozialpädagoge. Er arbeitet als Referent beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern. Dort kümmert er sich um das Thema Behindertenhilfe und Rechtliche Betreuung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband vertritt ca. 800 Organisationen in Bayern, die im Bereich der Sozialen Arbeit tätig sind.