
Profil
Die Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein selbstständiges Organ mit eigenen Rechten und Pflichten. Bei all ihrem Tun unterliegt die Schwerbehindertenvertretung der absoluten Schweigepflicht.
Organisation der Schwerbehindertenvertretung
- Hauptvertrauensperson und Stellvertreter im KM
- Bezirksvertrauensperson für den jeweiligen Geschäftsbereich der Regierungen
- Gemeinsame Vertrauenspersonen:
Gymnasien, Realschulen, Berufliche Schulen, Förderschulen
Aufgaben und Pflichten
- Betroffene und Dienstvorgesetzte
Die Schwerbehindertenvertretung berät und betreut
- Hilfe bei der Antragstellung zur Anerkennung einer Behinderung, Gleichstellung (siehe „Konkrete Informationen“) oder zur Neufeststellung/Erhöhung des GdB, Widerspruchs- oder Klageverfahren, Fragen zur Verbeamtung
- Informationen über Hilfen und Rehabilitationsmaßnahmen
- Stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Unfall
- Hilfe bei der Antragstellung auf Teilzeit, Altersteilzeit, begrenzte Dienstfähigkeit (siehe „Konkrete Informationen“), Ruhestandversetzung, Antragsruhestand
- Vermittlung bei Konflikten (z. B. zwischen Schulleitung oder auch nicht schwerbehinderten Beschäftigten und dem schwerbehinderten Beschäftigten;
Gründe können sein: Minderleistung, häufige Fehlzeiten, Nachteilsausgleiche – siehe „Konkrete Informationen“)
Die Schwerbehindertenvertretung informiert
- Rechtliche Rahmenbedingungen (SGB IX, Integrationsvereinbarung und Teilhaberichtlinien, Dienstvereinbarungen)
- Änderungen im Schwerbehindertenrecht
- Hilfen im Arbeitsleben finanzieller wie persönlicher Art durch die Integrationsämter; Zuschüsse bei außergewöhnlichen Belastungen bei Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen etc.
Unter dem Link www.realschulebayern.de/bezirke/mittelfranken/beratung/schwerbehindertenvertretung/ finden alle Schwerbehinderten die wichtigsten Gesetzestexte des Schwerbehindertenrechts.